Vertragspartner:
- Hündinbesitzer: __________________________________________________
Name der Hündin: ________________________________________________
Rasse: Rumänischer Hirtenhund Mioritic / Carpatin
COR-CNCCR Nr.: ____________________
- Hundbesitzer: __________________________________________________
Name des Rüden: ________________________________________________
Rasse: Rumänischer Hirtenhund Mioritic / Carpatin
COR-CNCCR Nr.: ____________________
Verpflichtungen der Vertragspartnern:
- Bei bis zu 6 (inklusiv) geworfenen und im Alter von 6 Wochen am Leben erhaltenen Welpen wird der Rüdenbesitzer sich einen Welpen aussuchen, gleichgültig welchen.
- Bei mehr als 6 geworfenen und im Alter von 6 Wochen am Leben erhaltenen Welpen hat der Rüdenbesitzer das Recht auf einen weiteren Welpen, welcher vom Hündinbesitzer für ihn ausgesucht wird.
- Der Rüdenbesitzer darf den Wurf besuchen und kontrollieren. Im Fall des Todes eines Welpen wird er in maximal 24 Stunden vom Hündinbesitzer informiert. Der Körper des verstorbenen Welpen wird vom Hündinbesitzer maximal 48 aufbewahrt.
- Der Rüdenbesitzer wird die ihm zustehende Welpen spätestens 2 Wochen nach dem sie das Alter von 6 Wochen erreicht haben abholen. Dafür wird er vom Hündinbesitzer informiert. Werden die Welpen nach Ablauf dieser Frist immer noch nicht abgeholt, so werden sie Besitz des CNCCR und in das Welpenaustauschprogramm des Vereins miteingenommen. Dieses beschäftigt sich mit dem gezielten Bevölkern dieser Rassen.
- Der Rüdenbesitzer muss die CNCCR-Mitgliedschaftszugehörigkeit des Hündin-besitzers überprüfen und sich um den Zustand der Hündin vor der Paarung bei einem CNCCR-Repräsentanten erkundigen. Bei Missachtung dieser Regeln wird er die Konsequenzen tragen.
Die Paarung wurde empfohlen/ assistiert von ______________________________________,
wurde von __________________________________________________________ überprüft
und am (Datum) _________________ natürlich/ künstlich durchgeführt.
Hündinbesitzer Rüdenbesitzer Repräsentant CNCCR
NR.
NAME GESCHLEHCT CRM/ CRC FARBE
Geworfen am: ______________; geworf. Welpen: lebendig _______ tot ________
Züchteraffix ________________________________________ (benutzt als Affix oder Suffix)
Der Wurf wurde am __________________ gemeldet (max. 10 Tage nach dem Werfen), und vom _______________________________________________ am ___________________ (max. 10 Tage nach dem Werfen) überprüft und hat deshalb den Anspruch auf das Beantragen der Stammdokumenten.
Die ihm zustehende Welpen wird vom Rüdenbesitzer bis spätestens ____________________ abgeholt. Beim Nichteinhalten dieser Frist werden die Welpen in den Besitz des CNCCR übergehen, der sie innerhalb von einer Woche abholen muss. Die Nichtabholung der Welpen wird vom Hündinbesitzer an CNCCR schriftlich gemeldet.
Die Welpendokumentengebühren werden vom Hündinbesitzer und vom Rüdenbesitzer, bzw. vom CNCCR, für seinen jeweiligen Welpen ausgeglichen.
Am _____________ abgegeben, angenommen,
Unterschrift des Hündinbesitzers Unterschrift des Rüdenbesitzers
Bemerkung:
Die Missachtung der Vertragsregelungen hat juristische Konsequenzen.
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